
Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
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Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Sie benötigen einen belastbaren Verkehrswert für Ihre Immobilie in Oberursel - etwa zum Stichtag beim Zugewinnausgleich? Wir ermitteln den Wert unabhängig, nachvollziehbar und nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021, damit beide Seiten auf ein neutrales Ergebnis vertrauen können.
Eine fundierte Immobilienbewertung in Oberursel schafft die sachliche Grundlage, wenn über den Wert einer Immobilie Klarheit herrschen muss. Ob Sie sich in einer Trennung befinden, einen Nachlass regeln oder einen Verkauf vorbereiten - der Verkehrswert nach Paragraph 194 BauGB bildet den Marktwert ab, der sich zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen ließe.
Als Kurze Immobilien Consulting und Service UG ermitteln wir diesen Wert unabhängig und nachvollziehbar. Raphael Graf ist TÜV- und verbandsgeprüfter Sachverständiger und arbeitet streng nach der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des Oberurseler Marktes am Taunus-Südhang ebenso wie die aktuellen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses. So erhalten Sie ein Ergebnis, das vor Gericht, dem Finanzamt und allen Beteiligten standhält.
Oberursel am Taunus-Südhang ist ein anspruchsvoller Immobilienstandort mit sehr unterschiedlichen Lagen - von der denkmalgeschützten Fachwerk-Altstadt über die gehobenen Hangvillen in Oberursel-Nord bis zu den dörflich geprägten Wohngebieten in Bommersheim. Eine belastbare Immobilienbewertung muss diese Mikrolagen präzise unterscheiden, denn zwischen ihnen liegen deutliche Wertunterschiede. Wir kennen den Hochtaunuskreis, den Urselbach-Raum und das Rhein-Main-Umfeld im Nordwesten von Frankfurt genau und ordnen jede Immobilie sachgerecht in ihr Marktsegment ein. Diese Nähe zum lokalen Markt verbindet sich mit der Unabhängigkeit und Neutralität, die ein verwertbares Gutachten verlangt.

Wenn der Wert einer Immobilie strittig oder rechtlich bedeutsam ist, zählen Neutralität, Methodik und Nachvollziehbarkeit. Darauf richten wir jede Bewertung aus.

Gerade im Zugewinnausgleich ist das Vertrauen beider Eheleute in ein neutrales Ergebnis entscheidend. Deshalb legen wir jeden Rechenschritt offen: Sie können nachvollziehen, welche Daten, welches Verfahren und welche Marktvergleiche zum Verkehrswert geführt haben. Ein Gutachten, das für beide Seiten überprüfbar ist, verkürzt Auseinandersetzungen und schafft eine tragfähige Verhandlungsgrundlage.

Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe begleiten wir Sie persönlich. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Fragen zum Verfahren, zum Stichtag und zu den benötigten Unterlagen verständlich beantwortet und Sie durch den gesamten Ablauf führt.

Der Wert einer Immobilie in Oberursel ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler Faktoren, die wir im Gutachten einzeln würdigen. An erster Stelle steht die Lage: Eine freistehende Villa in den Taunus-Hanglagen von Oberursel-Nord mit Fernblick bewegt sich in einem anderen Segment als ein Reihenhaus in Bommersheim oder ein Altbau in der historischen Altstadt. Die Mikrolage, die Verkehrsanbindung ins Rhein-Main-Gebiet und die Nähe zu Wald und Urselbach wirken sich spürbar auf den Marktwert aus.
Hinzu kommen die objektbezogenen Merkmale: Baujahr, baulicher Zustand, Grundrissqualität, Wohn- und Nutzfläche, Ausstattungsstandard sowie durchgeführte oder noch ausstehende Modernisierungen. Bei der Fachwerk-Altstadt spielt der Denkmalschutz eine besondere Rolle, weil Auflagen und Sanierungsbedarf den Wert beeinflussen. Für das Grundstück ziehen wir die amtlichen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für den Bereich der Stadt Oberursel heran, die über die Plattform BORIS Hessen bereitstehen.
Erst aus der Gesamtbetrachtung dieser Einflussgrößen und ihrer Gewichtung nach ImmoWertV 2021 entsteht ein Verkehrswert, der den tatsächlichen Marktverhältnissen zum Stichtag entspricht und einer Überprüfung standhält.
Die häufigsten Gründe für eine neutrale Immobilienbewertung in Oberursel sind rechtlich oder finanziell bedeutsame Entscheidungen. Bei einer Scheidung und dem anschließenden Zugewinnausgleich wird der Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie zum maßgeblichen Stichtag benötigt, damit der Ausgleich fair berechnet werden kann. Im Erbfall dient das Gutachten der Aufteilung unter Miterben und als Nachweis gegenüber dem Finanzamt Bad Homburg. Vor einem Verkauf verschafft Ihnen ein unabhängiger Wert eine sichere Preisbasis und Verhandlungsposition. Auch bei Schenkung, Vermögensauseinandersetzung oder zur Vorlage bei Behörden ist eine fundierte Bewertung die verlässliche Grundlage.
Der Ablauf ist klar strukturiert und für Sie jederzeit nachvollziehbar - von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens in vier Schritten.
Sie schildern uns Anlass, Objektart und gewünschten Stichtag. Wir klären den Zweck der Bewertung, sichten die vorhandenen Unterlagen und sagen Ihnen, welche Dokumente noch fehlen. Auf dieser Basis stimmen wir Umfang und Rahmen des Gutachtens ab.
Vor Ort erfassen wir Zustand, Ausstattung, Flächen und wertrelevante Besonderheiten der Immobilie und ordnen die Mikrolage in Altstadt, Oberursel-Nord oder Bommersheim ein. Die Besichtigung dokumentieren wir sorgfältig als Grundlage der weiteren Wertermittlung.
Wir wählen das passende Verfahren, werten die Bodenrichtwerte BORIS Hessen aus und berücksichtigen vergleichbare Objekte am Taunus-Südhang. So entsteht ein Verkehrswert, der die Marktverhältnisse zum Stichtag abbildet.
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten, das Methodik, Daten und Ergebnis lückenlos dokumentiert und für Gericht, Finanzamt und beide Parteien nachvollziehbar ist. Offene Fragen besprechen wir bei der Übergabe persönlich mit Ihnen.
Damit die Immobilienbewertung zügig und belastbar erfolgen kann, sind einige Objektunterlagen hilfreich. Dazu zählen der aktuelle Grundbuchauszug, der Lageplan und die Flurkarte sowie Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten. Nützlich sind außerdem die Wohn- und Nutzflächenberechnung, Angaben zum Baujahr und zu durchgeführten Modernisierungen sowie Nachweise über Instandhaltungen.
Bei vermieteten Objekten benötigen wir die aktuellen Mietverträge und eine Aufstellung der Mieteinnahmen, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, die Protokolle der Eigentümerversammlung und die Hausgeldabrechnung. Liegen Ihnen nicht alle Dokumente vor, ist das kein Hindernis - wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wesentlich sind, und unterstützen Sie bei der Beschaffung über die zuständigen Stellen.
Für Ihre Immobilienbewertung in Oberursel vereinbaren wir ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung. Erst wenn wir die Immobilie, ihren Zustand und den Umfang der erforderlichen Leistungen kennen, lässt sich der Aufwand seriös einschätzen. Entscheidend sind dabei der Zweck des Gutachtens, die Objektart und der notwendige Rechercheaufwand.
Sie erhalten vor der Beauftragung eine nachvollziehbare Aufstellung, sodass Sie von Beginn an wissen, welcher Rahmen auf Sie zukommt. Versteckte Positionen oder nachträgliche Überraschungen gibt es bei uns nicht - das Honorar steht in einem klaren Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Welches Wertermittlungsverfahren zum Einsatz kommt, richtet sich nach Objektart und Nutzung. Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf Kaufpreise vergleichbarer Objekte und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, für die am Oberurseler Markt ausreichend Vergleichsdaten vorliegen. Das Ertragswertverfahren stellt die erzielbaren Mieterträge in den Mittelpunkt und ist für vermietete Wohn- und Renditeobjekte maßgeblich. Das Sachwertverfahren bewertet Grundstück und bauliche Anlagen getrennt und wird vor allem bei selbst genutzten, individuell geprägten Objekten herangezogen, etwa bei freistehenden Villen in den Taunus-Hanglagen. Häufig kombinieren und plausibilisieren wir mehrere Verfahren, um zu einem belastbaren Verkehrswert nach ImmoWertV 2021 zu gelangen.
Die Höhe des Honorars hängt von mehreren Faktoren ab, die wir nach der Besichtigung einordnen. Dazu zählen die Art und Größe der Immobilie, die Komplexität der Bewertungsaufgabe und der Zweck des Gutachtens - ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für den Zugewinnausgleich verlangt mehr Dokumentation als eine orientierende Einschätzung. Auch die Verfügbarkeit der Unterlagen, der Rechercheaufwand bei Bodenrichtwerten und Vergleichsdaten sowie besondere Merkmale wie Denkmalschutz in der Altstadt wirken auf den Umfang. Deshalb nennen wir ein verbindliches Honorar erst, wenn diese Punkte geklärt sind.
Für Oberursel ist der eigene Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Oberursel am Taunus zuständig, dessen Bodenrichtwerte über BORIS Hessen abrufbar sind. In gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um Scheidung und Zugewinnausgleich sind das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe und das Landgericht Frankfurt am Main die maßgeblichen Instanzen. Steuerliche Fragen wie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer laufen über das Finanzamt Bad Homburg. Unser Gutachten orientiert sich am Verkehrswertbegriff des Paragraph 194 BauGB und ist so dokumentiert, dass es gegenüber diesen Stellen Bestand hat.
Bei der Auswahl eines Sachverständigen für Ihre Immobilienbewertung sollten Sie auf Neutralität und nachgewiesene Qualifikation achten. Ein unabhängiger Gutachter hat kein Eigeninteresse am Ergebnis - anders als ein Makler, der am Verkauf verdient. Prüfen Sie, ob die Bewertung streng nach ImmoWertV 2021 erfolgt und ob das Gutachten vor Gericht und Finanzamt Bestand hat. Wichtig sind außerdem Kenntnis des lokalen Marktes am Taunus-Südhang, eine verständliche Dokumentation und ein transparentes Honorar. Als TÜV- und verbandsgeprüfter Sachverständiger vereinen wir diese Anforderungen für Oberursel und den Hochtaunuskreis.
Ob Ihre Immobilie in der Altstadt, in den Hanglagen von Oberursel-Nord, in Bommersheim oder in einem der weiteren Ortsteile liegt - wir sind für den gesamten Stadtbereich und das Umland am Taunus für Sie da und bewerten Objekte in jeder Mikrolage sachgerecht.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Wir vereinbaren ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung. Die Höhe richtet sich nach Objektart, Umfang und Zweck der Bewertung sowie dem erforderlichen Rechercheaufwand. Sie erhalten vor der Beauftragung eine nachvollziehbare Aufstellung, sodass keine versteckten Positionen entstehen und Sie den Rahmen von Anfang an kennen.
Das hängt von Objektart und Nutzung ab. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser nutzen wir meist das Vergleichswertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren und für individuell geprägte Häuser das Sachwertverfahren. Oft kombinieren wir mehrere Verfahren nach ImmoWertV 2021, um einen belastbaren Verkehrswert zu ermitteln.
Ein unabhängiges Gutachten schafft im Zugewinnausgleich eine faire, von beiden Seiten anerkannte Grundlage. Weil wir kein Eigeninteresse am Ergebnis haben und streng nach ImmoWertV 2021 arbeiten, ist der ermittelte Verkehrswert für beide Eheleute, das Gericht und beteiligte Anwälte nachvollziehbar und belastbar.
Der Stichtag ist der Zeitpunkt, auf den der Verkehrswert der Immobilie bezogen wird. Beim Zugewinnausgleich ist in der Regel der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Wir bewerten die Immobilie genau zu diesem Stichtag, damit der Ausgleich korrekt berechnet werden kann.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Lageplan, Bauzeichnungen, Flächenberechnung sowie Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge hinzu, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung. Fehlen Unterlagen, sagen wir Ihnen, welche wesentlich sind, und unterstützen Sie bei der Beschaffung über die zuständigen Stellen.
Ja, wir erstellen gerichtsfeste Gutachten, die den Anforderungen des Amtsgerichts Bad Homburg vor der Höhe und des Landgerichts Frankfurt am Main standhalten. Die Wertermittlung folgt dem Verkehrswertbegriff nach Paragraph 194 BauGB und ist so dokumentiert, dass jeder Rechenschritt überprüfbar bleibt.
Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die Immobilie zu erzielen wäre, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Umstände einfließen. Er bildet den objektiven Marktwert ab und ist die maßgebliche Grundlage für Scheidung, Erbe, Verkauf und steuerliche Zwecke.
Ja, wir unterscheiden die Mikrolagen genau. Die Hangvillen in Oberursel-Nord, die denkmalgeschützte Fachwerk-Altstadt und die dörflichen Wohngebiete in Bommersheim oder Stierstadt liegen in unterschiedlichen Marktsegmenten. Zusammen mit den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses ordnen wir jede Immobilie am Taunus-Südhang sachgerecht ein.
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Benötigen Sie einen neutralen Verkehrswert für Ihre Immobilie in Oberursel - etwa zum Stichtag für den Zugewinnausgleich? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, die Objektart und den gewünschten Stichtag. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und stimmen die nächsten Schritte ab. Schreiben Sie uns an anfrage@immobiliengutachteroberursel.de - wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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